Physiotherapie auf Privatrezept :
Die Behandlungskosten richten sich nach den Positionen, die ihr Arzt Ihnen verordnet hat.
Heilpraktikerleistungen:
Die Behandlungskosten werden nach der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985) abgerechnet.
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Private Krankenversicherungen übernehmen in Abhängigkeit des gewählten Tarifs die Kosten.
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Gesetzliche Krankenversicherungen tragen die Behandlungskosten im Regelfall nicht.
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Private Zusatzversicherungen können ggf. eine Kostenübernahme gewährleisten.
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Bitte wenden Sie sich für genaue Informationen an Ihre jeweilige Versicherung.
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Es besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Fragen Sie diesbezüglich bitte Ihren Steuerberater.
Unabhängig von der Kostenübernahme ist der vollständige Betrag zu entrichten.